27.01.2022
Saubere Sache !
Mit schwerem Gerät und leichtem Belag ist zwei fleißigen Männern ein sauberer Coup gelungen.
Großer Dank an Horst Kopf und Gerhard Thumser für ihren Einsatz !
Jetzt ist unser Platz wieder sauber bereift erreichbar, ohne anschließend in die Waschanlage zu müssen. Schlingernde Fahrt auf seifigem Untergrund ist Geschichte.
Dankesschreiben und Lobeshymnen bitte zur nächsten Mitgliederversammlung mitbringen ...
02.07.2021
Der Flugbetrieb ist unter geringen Auflagen wieder möglich
01.05.2021
Registrierungspflicht für Flugmodelle (UAS)
25.10.2020
Flughöhenfreigabe aktuell bis 304m über Grund - Erläuterungen s. unten auf dieser Seite
18.02.2020
Schnupperfliegen
Wir bieten Interessierten das Modellfliegen "zum Schnuppern": Modell, Fernsteuerung und Hilfestellung durch uns, Flugspaß durch Dich !
Wir bringen das Modell auf sichere Höhe, Du übernimmst mit Spaß. Für "Turbulenzen" und die Landung steht unser "Copilot" im Hintergrund an der zweiten Fernsteureung. Interesse ? Bitte hier melden.
Checkliste:
Aktuelle DMFV-Versicherungstarife:
Kenntnisnachweis Online (§21 LuftVO vom
01.10.2017)
Außerhalb von Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis ist seit dem 1. Oktober 2017 der Kenntnisnachweis für den Betrieb eines Flugmodells in Flughöhen von mehr als 100 Meter über Grund oder mit über 2 Kilogramm Abfluggewicht erforderlich. Für Multicopter/Drohnen gilt dort eine ausnahmslose Flughöhenbegrenzung von 100 Meter über Grund. Der Kenntnisnachweis kann hier online absolviert werden. Hier ein Muster.
Auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis ist der Kenntnisnachweis für den Betrieb eines Flugmodells in Flughöhen von mehr als 100 Meter über Grund oder mit über 2 Kilogramm Abfluggewicht nicht erforderlich, wenn ein Flugleiter anwesend ist.
Kennzeichnungspflicht der Flugmodelle
Alle Flugmodelle ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm unterliegen seit dem 1. Oktober 2017 einer Kennzeichnungspflicht. An sichtbarer Stelle muss ein Schild mit Name und Adresse des Eigentümers dauerhaft angebracht werden. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sind nicht verpflichtend, aber ergänzend zulässig. Zudem muss die Kennzeichnung so beständig sein, dass auch Feuer oder andere Einflüsse die Lesbarkeit nicht beeinträchtigen.
Flughöhenfreigabe
Was heisst das für uns ?